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Naturgefahren in der Schweiz: Schutz und Absicherung für Häuser

Im Überblick
Erdrutsch in einem Bergdorf als Symbolbild für Naturgefahren und den Schutz von Gebäuden in der Schweiz.

Naturgefahren wie Hochwasser, Sturm, Hagel oder Erdrutsche können Gebäude erheblich beschädigen. Erfahre, wie du Risiken erkennst, dein Haus wirksam schützt und im Ereignisfall richtig handelst.

Naturgefahren erkennen und Risiken beurteilen

Der Bergsturz von Blatten VS hat in aller Deutlichkeit vor Augen geführt, wie verheerend sich Elementarereignisse auswirken können. Aber nicht nur Erd- und Bergrutsche, sondern auch Hagel, Sturm und Überschwemmungen verursachen in der Schweiz jährlich Gebäude- und Sachschäden in der Höhe von gesamthaft mehreren hundert Millionen Franken.

Der grösste Schadenanteil an Gebäuden fiel in den letzten zehn Jahren auf Hagelschlag. Auf die Anzahl der Schadenfälle bezogen ist statistisch gesehen das Risiko, dass das Eigenheim von einem Sturm in Mitleidenschaft gezogen wird, allerdings am höchsten.

In Kantonen wie Bern sind Naturgefahren allgegenwärtig. Sie reichen von Hagel über Sturm bis Erdbeben und verursachen Hochwasser, Hagelschäden und Wind. Im Interview erklärt Pierre Vanomsen, Leiter der Fachstelle Naturgefahren bei der Gebäudeversicherung Bern, wie man das Risiko von Naturgefahren erkennt, wie man eine Gefahrenkarte liest und wie man sein Haus entsprechend schützt. Mit der richtigen Prävention lassen sich grössere Schäden verhindern.
Zum Interview mit Pierre Vanomsen von der Gebäudeversicherung Bern (GVB), das die Früherkennung von Naturgefahren behandelt.

Gefahrenkarten zeigen Risiken durch Elementarereignisse

Wo welche Gefahren durch Elementarereignisse drohen, kannst du an verschiedenen Stellen in Erfahrung bringen. Eine wichtige Quelle sind die Gefahrenkarten der Schweiz, deren Erarbeitung vom Bund finanziell unterstützt wird.
Wir zeigen dir die Gefahrenkarten der Schweiz und wie du die richtigen Schlüsse für dich ziehst.

Schweizer Karte
Gefahrenkarten geben Aufschluss über potenzielle Naturgefahren.

Instrumente zur Prävention

Die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) betreibt die Informationsplattform schutz-vor-naturgefahren.ch mit dem Ziel, Gebäudeschäden durch Elementarereignisse zu reduzieren. Sie erlaubt Hausbesitzenden, Architektinnen und Planern eine erste Einschätzung der möglichen Betroffenheit eines Gebäudes vor Naturgefahren und zeigt unter anderem auf, mit welchen Massnahmen Gebäude vor Elementarschäden geschützt werden können.

Die Fachstelle Naturgefahren der Gebäudeversicherung Bern berät Gebäudeeigentümer überdies kostenlos und leistet Beiträge an die Planung und an die Ausführung von freiwilligen Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren.

Aktuelle Gefahren (Wind, Gewitter, Niederschlag, Schnee etc.) sind der Unwetterkarte vom App «Wetter-Alarm» zu entnehmen.

Gebäude vor Naturgefahren schützen

Schutz vor Steinschlag

Steinschläge und Blockschläge verursachen Schäden von kleinen Dellen bis hin zur kompletten Verschüttung oder Zerstörung von Gebäuden.
Mehr zur Gefahr durch Steinschlag und den Schutzmassnahmen für gefährdete Immobilien.

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Wie behältst du den Überblick über dein Wohneigentum?

Wo bewahre ich wichtige Dokumente auf? Wann ist welche Wartung fällig? Wie plane ich eine Sanierung richtig? Genau hier setzt myky an und schafft mit dem myky-Dossier Klarheit und Zugriff auf alles Wichtige an einem zentralen, sicheren Ort.

Erdrutschgefährdetes Haus

In der Schweiz gibt es zahlreiche instabile Hänge. Regen und Schmelzwasser können Erdrutsche auslösen, die erhebliche Schäden anrichten.
Wie du dich schützen kannst und welche Massnahmen bei Neu- und Bestandsbauten wichtig sind, unter Gefahr durch Erdrutsch.

Bergsturzgefahr

Fels- und Bergstürze sind in einem Alpenland wie der Schweiz Teil natürlicher und präsenter Prozesse. Das individuelle Risiko ist dank konsequenter Gefahrenkartierung gering. Aber die Katastrophe in Blatten oder 2024 die massiven Gesteinsbewegungen in Brienz zeigen auf, wie schwerwiegend die Folgen sein können.
Mehr zu Bergsturz in der Schweiz. 

Hochwasserschutz

Vermeidbar sind Überschwemmungen nicht. Deshalb ist es wichtig vorzusorgen.
Welches aber sind geeignete Massnahmen für den Hochwasserschutz?

Naturgefahren beim Bauen

Vorausgesetzt, du planst ein Bauvorhaben in einem Gebiet, das durch Hochwasser, Erdrutsch, Murgang, Steinschlag oder Lawinen besonders gefährdet ist, musst du ein entsprechendes Gutachten zu den Naturgefahren erstellen lassen. Die kantonalen Fachstellen unterstützen dich dabei. Das Gutachten mit den entsprechenden Empfehlungen ist den Baugesuchsunterlagen beizulegen. Bei der Ausführung des Bauvorhabens sind die entsprechenden SIA-Normen einzuhalten. Bei Bauten in gefährdeten Gebieten gelten zudem auch besondere Anforderungen an den Unterhalt der jeweiligen Bauteile.

Als Hilfsmittel für alle Bauherrschaften oder deren Vertreter (Architektinnen und Architekten) kann die neue SIA-Dokumentation D 0260 «Entwerfen und Planen mit Naturgefahren im Hochbau»  dienen. Hierbei wird das richtige Erkennen von Naturgefahren und das Umsetzen von entsprechenden Schutzmassnahmen erläutert. Von der strategischen Planung, über die Projektierung und Ausführung bis hin zur Bewirtschaftung von allfälligen Objektschutz-Massnahmen.

Ausserhalb von Bauzonen

Ein Spezialfall sind Bauten ausserhalb von Bauzonen, da die Gefahrenkarten in der Regel nur im Bereich der Bauzonen detailliert aufzeigen, wo Naturgefahren (Hochwasser, Sturz, Rutsch und Lawinen) potenziell vorkommen können. Je nach Standort wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahren eine detaillierte Gefahrenabklärung gefordert.

Naturgefahren bei der Sanierung

Überlegst du dir, dein Haus zu sanieren? Bei einer Sanierung lohnt es sich, dein Haus gezielt vor Naturgefahren zu schützen. Denn extreme Wetterereignisse wie Starkregen, Hochwasser, Hagel, Sturm oder Erdbeben nehmen weltweit und auch in der Schweiz zu. 
Informiere dich zu geeigneten Schutzmassnahmen in Naturgefahren bei Sanierung.

Schutz vor Sturmschäden

Sturmwinde können Menschen gefährden und an Gebäuden grossen Schaden anrichten.
Mit diesen einfachen Massnahmen und dem richtigen Verhalten kannst du Sturmschäden am Haus vermeiden.

Blitzableiter

Obwohl das Gesetz für die meisten privaten Wohnbauten keinen Blitzableiter vorsieht, ist diese Form von Vorbeugen aber mehr als sinnvoll.
Alles Wichtige erfährst du im Fachartikel zum Blitzschutz.

Schutz vor Hagel

Hagel weist je nach Grösse der Körner, der Fallgeschwindigkeit und dem Aufprall-Winkel grosses Schadenpotenzial für Gebäude auf. Doch warum hagelt es überhaupt? Und welchen Einfluss hat der Klimawandel auf Hagelereignisse? Wie kannst du dein Haus vor Schäden schützen?
Antworten auf deine Fragen gibt es im Fachartikel zum Thema Hagelschäden an Haus und Garten vermeiden.

Schutz vor Schnee, Eis und Lawinen

Speziell in Bergregionen stellen Schnee und Lawinen erhebliche Gefahren dar. Diese reichen bei Gebäuden von einfachen Glasbrüchen bis hin zu Totalverlusten. Gegenmassnahmen  zum Lawinenschutz sollten möglichst bereits beim Bau eines Gebäudes ergriffen werden.
Hier erfährst du alles Wichtige zum Lawinenschutz für dein Haus.

Dachlawinen und Eiszapfen

Grosse Schneemengen auf Dächern können schnell zu einer Gefahr werden. Gerät der Schnee nämlich ins Rutschen oder es bilden sich Eiszapfen, sind Verletzungen von Lebewesen oder Schäden möglich.
Erfahre hier, was bei Dachlawinen und Eiszapfen zu tun ist, wer haftbar gemacht werden kann und wer für allfällige Schäden aufkommt.

Schutz bei Glatteisgefahr

Gross ist die Freude, wenn Schnee das Land in eine Märchenlandschaft verwandelt. Auf Strassen und Gehwegen bringt der winterliche Spass jedoch Gefahren mit sich.
Erfahre, wie du Glatteis auch auf umweltschonende Weise bekämpfen kannst.

Ein Mann hält Hagelkörner in seiner Hand.
Hagel weist je nach Grösse der Körner, der Fallgeschwindigkeit und dem Aufprall-Winkel ein grosses Schadenpotenzial auf.
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Wetter-Alarm bei Unwetter

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Richtig handeln bei Naturereignissen

Verhalten bei Gewitter

So faszinierend ein Gewitter für das Auge auch sein kann, so gefährlich können die Folgen von Blitzeinschlägen für Menschen sein. Mit dem richtigen Verhalten kannst du dich bei Gewitter schützen, egal ob du dich in einem Gebäude oder im Freien aufhältst.
So verhältst du dich bei Gewitter richtig und schützt dich zuhause, unterwegs und im Freien vor Blitz, Starkregen und Sturm.

Stromausfall

Und plötzlich ist es dunkel. Kein Licht, Mattscheibe auf Fernseher und Computer, das Radio macht keinen Pieps mehr und der Kochherd stellt auch ab. 
Was solltest du bei einem Stromausfall unternehmen – und was nicht?

Unwetterwarnungen

Die kostenlose Wetter App «Wetter-Alarm®»  zeigt nicht nur Wetterinformationen und Wetterprognosen, sondern verschickt Unwetterwarnungen. Mit der Applikation für Smartphone und Tablet erfolgen die Warnungen zeitnah vor einem Wetterereignis.

Erdbeben in der Schweiz

Wo Kontinentalplatten aufeinandertreffen und sich aneinander reiben, ist das Erdbebenrisiko am höchsten. Es gibt weltweit besonders gefährdete Gebiete, auch in der Schweiz. Eine zuverlässige Vorhersage von Erdbeben ist bis heute nicht möglich, doch die Frühwarnung macht Fortschritte.
Mehr zum Erdbebenrisiko in der Schweiz.

Verhalten bei Erdbeben

Erdbeben ereignen sich meist ohne Vorankündigung. Bereits ein paar Vorsorgemassnahmen und das richtige Verhalten können im Falle eines Erdbebens für deine Sicherheit von entscheidender Wichtigkeit sein. 
Tipps zum richtigen Verhalten bei Erdbeben.

 Jeden Tag registrieren empfindliche Messgeräte weltweit über 9000 Erdbeben.
Eine zuverlässige Vorhersage von Erdbeben ist bis heute nicht möglich, doch die Frühwarnung macht Fortschritte .

Vorsorge für den Ernstfall

Notvorrat anlegen

Unerwartete Ereignisse – das kann eine Umweltkatastrophe, ein Erdbeben oder eine andere Bedrohung wie eine Epidemie oder eine Pandemie sein – können jederzeit unsere Versorgung gefährden.
Wir sagen dir, wie sich durch das Anlegen eines Notvorrats solche Versorgungsengpässe überbrücken lassen.

Checkliste: Notfallplan

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Checkliste: Notfallplan

Nutze unsere praktische Checkliste (PDF) zur Erstellung eines Notfallplans.

Checkliste: Notfallplan bei Katastrophen

Nutze unsere praktische Checkliste (PDF) zur Erstellung eines Notfallplans bei Katastrophen.

Wer haftet bei Naturgefahren?

Vor Hochwasser oder rutschenden Hängen sind die wenigsten Hausbesitzenden gefeit. Die Haftung trägt die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer bzw. dessen Versicherung. Nur wenn Behörden die Gefahrensituation offensichtlich ignorieren, kann eine Staatshaftung  zum Tragen kommen.

Im Prinzip kann niemand für Naturgefahren verantwortlich gemacht werden. Beim alltäglichen Umgang damit, so etwa beim Bauen, stellen sich hingegen oft verzwickte Rechtsfragen: Wer stellt die Naturgefahren fest und stimmen die Prognosen mit dem effektiven Ausmass überein? Welche Massnahmen sind vorbeugend zu treffen und wer trägt die Verantwortung, wenn diese nur teilweise wirken?

Die Verantwortung ist schnell geklärt: Nimmt die Behörde ihre Sorgfaltspflichten wahr, ist sie meistens fein raus. Eine Staatshaftung wird primär nur dann wirksam, wenn die Erkenntnisse aus der Gefahrenanalyse wissentlich ignoriert und die Gefahrenkarte zum Beispiel nicht in den Zonenplan integriert worden ist.

Haftung der öffentlichen Hand

Dass sich die öffentliche Hand aber nicht aus der Verantwortung stiehlt, macht ihr Engagement für die Prävention klar: Fast zwei Milliarden Franken geben Bund, Kantone, Gemeinden und weitere sicherheitsverantwortliche Stellen jährlich für den Schutz vor Naturgefahren aus. Dazu gehören unter anderem teure Schutzbauten, wobei die Behörde ein gewisses Risiko übernimmt. Ebensolches gilt für mangelhaft unterhaltene Dämme oder zu gering dimensionierte Abwasserkanäle. Aber auch diese Hürden sind hoch: Sachliche Fehler müssen im konkreten Schadensfall nachgewiesen werden.

Und daneben verlangen die Gerichte, dass auch die finanzielle Zumutbarkeit bejaht werden kann. Denn die Behörde ist nicht verpflichtet, alle erdenklichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, sondern wird von Gesetzes wegen zum zweckmässigen Handeln und zu zumutbaren Vorsichtsregeln aufgefordert. Nur falls diese ganz unterbleiben – wider besseres und vorhersehbares Wissen –, wird auch eine Haftung übernommen. Bei Bauten in gefährdeten Gebieten sind die Behörden deshalb angehalten, Schutzauflagen zu verfügen. Ein sicheres Haus zu bauen, liegt jedoch weiterhin in der Verantwortung der Bauherrin oder des Bauherrn.

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