Die Verkaufsdokumentation sollte umfassend und transparent über das Kaufobjekt informieren und die folgenden Unterlagen beinhalten: die Liegenschaftspläne, den Grundbuchauszug, inklusive der Grundbuchblätter allfälliger Dienstbarkeiten und anderer Rechte zugunsten und zulasten der Liegenschaft, Fotos der Liegenschaft, Angaben zum Alter der Liegenschaft und zur Bausubstanz, Verträge im Zusammenhang mit der Liegenschaft (Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag etc.), allfällige Verfügungen und Urteile betreffend die Liegenschaft sowie eine Beschreibung der Besonderheiten der Liegenschaft.
Beim Stockwerkeigentum kommen die Protokolle, die Beschlüsse der Eigentümerversammlung, die Abrechnungen über die Gemeinschaftskosten vergangener Jahre, das Budget für das laufende Jahr sowie die Angaben zum Erneuerungsfonds hinzu. Die Durchsicht, vor allem auch der Versammlungsprotokolle, lohnt sich, da diese wichtige Informationen vermitteln, etwa über Sanierungsvorhaben, über frühere Erneuerungen und Renovationen oder über besondere Probleme der Gemeinschaft mit der Verwaltung oder mit einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümern.
Fehlen der Käuferin oder dem Käufer wichtige Angaben, zum Beispiel Informationen über allfällige Dienstbarkeiten, sollte sie oder er diese unbedingt rechtzeitig bei der Verkäuferin oder dem Verkäufer verlangen. Ebenso zu empfehlen ist, bei der zuständigen Gemeinde einen Auszug aus dem Kataster für öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen zu verlangen. Verkäuferinnen und Verkäufer werden zwar immer versuchen, die Vorteile ihrer Liegenschaft hervorzuheben, aber seriöse Verkäuferinnen und Verkäufer sollten auch allfällige Nachteile nicht verschweigen, zum Beispiel grösseren Sanierungsbedarf. Zudem kann es auch hilfreich sein, vor dem Kauf schon mal mit den Nachbarinnen und Nachbarn in Kontakt zu treten und sich mit ihnen auszutauschen.