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Erbrecht in der Schweiz: Der komplette Ratgeber für Immobilien

Im Überblick
Älteres Paar als Symbolbild für Erbrecht, Nachlassplanung und Wohneigentum in der Schweiz.

Anfang 2023 trat das revidierte Erbrecht in Kraft. Was hat sich für Erblassende und Erbinnen und Erben geändert? Was hat es mit Pflichtteil, Nutzniessung und freier Quote auf sich?

Schweizerisches Erbrecht: Die wichtigsten Regeln im Überblick

Was sich mit dem neuen Erbrecht geändert hat

Das schweizerische Erbrecht stammt aus dem Jahr 1912. Seither haben sich die Beziehungs- und Familienformen verändert. Deshalb verabschiedete das Parlament Ende 2020 eine Revision des Erbrechts. Dieses revidierte Erbrecht trat Anfang 2023 in Kraft und berücksichtigt beispielsweise neue Lebensformen wie Patchwork-Familien. Es lässt dir als erblassende Person mehr Spielraum und Flexibilität bei der Nachlassplanung.

Wer erbt ohne Testament oder Erbvertrag?

Für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer ist es durchaus sinnvoll, sich frühzeitig Gedanken über die Nachlassplanung zu machen. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch regelt im Erbrecht (Artikel 457 bis 640), wer erbt, falls jemand stirbt, ohne ein Testament oder einen Erbvertrag zu hinterlassen. Das Erbrecht geht zuerst von der Stammesordnung aus, der sogenannten Parentelenordnung, und unterteilt die Blutsverwandten in drei Stämme.
Mehr zu Erbteilung ohne Testament oder Erbvertrag in der Schweiz.  

Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?

Das Erbrecht sieht vor, dass bestimmten Personen ein Pflichtteil zusteht, also ein Mindestanteil am Erbe. Auch wenn das Testament etwas anderes bestimmt. Mit dem neuen Erbrecht sind nur noch Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie direkte Nachkommen pflichtteilsgeschützt:

Ehegattinnen und Ehegatten oder eingetragene Partnerinnen und Partner haben Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, das heisst 25 Prozent des gesamten Nachlasses.

Direkte Nachkommen haben Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, das heisst 25 Prozent des Nachlasses statt wie bisher 37,5 Prozent.

Eltern haben keinen Pflichtteilsanspruch mehr.

Was ist die freie Quote?

Mit dem neuen Erbrecht erhöht sich die sogenannte freie oder frei verfügbare Quote von 37,5 auf 50 Prozent. Das ist der Teil des Nachlasses, über den du mit einem Erbvertrag oder Testament nach deinem Willen verfügen kannst. Du könntest beispielsweise deiner Ehepartnerin oder deinem Ehepartner, deiner Konkubinatspartnerin oder deinem Konkubinatspartner oder einer anderen dir nahestehenden Person 75 Prozent (25 Prozent Pflichtteil plus 50 Prozent freie Quote) zuweisen und deine Nachkommen auf den Pflichtteil setzen. Ohne Nachlassregelung müssten sich die Ehepartnerin oder der Ehepartner und die Kinder das Erbe hälftig teilen.

Wichtig: Auch mit dem revidierten Erbrecht haben unverheiratete Paare oder Stiefkinder kein gesetzliches Erbrecht. Sie müssen mittels Erbvertrag oder Testament begünstigt werden.

Wann braucht es ein Testament oder einen Erbvertrag?

Testamente und Erbverträge, die vor dem 1. Januar 2022 errichtet wurden, bleiben auch unter dem neuen Erbrecht gültig. Die Revision war aber eine gute Gelegenheit, sich über die Nachlassplanung Gedanken zu machen. Mit der grösseren freien Quote kannst du zum Beispiel deine Konkubinatspartnerin oder deinen Konkubinatspartner berücksichtigen, deine Ehepartnerin oder deinen Ehepartner begünstigen oder deine Stiefkinder absichern. Lass dich am besten von einer Anwältin oder einem Anwalt für Erbrecht beraten, wie du den grösseren Spielraum in der Nachlassplanung nutzen kannst, um Personen, die dir besonders am Herzen liegen, besser zu stellen.

Erbvertrag abschliessen

Viele Menschen sterben ohne ein Testament oder einen Erbvertrag. Dann sagt das Gesetz, welche gesetzlichen Erbinnen und Erben wie viel erben, und begünstigt die Familie. Möchtest du eine Erbin oder einen Erben bevorzugen, eine Drittperson begünstigen oder ein Vermächtnis aussetzen, musst du ein Testament aufsetzen.
Zu den Regeln und Vorschriften beim Erbvertrag. 

Vorlage Erbzuwendungsvertrag

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Nutze unsere praktische Vorlage (PDF) für einen Erbzuwendungsvertrag.

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Wohneigentum im Nachlass regeln

Nutzniessungsrecht oder Wohnrecht

Die Nutzniessung ist sinnvoll, wenn sich Partnerinnen und Partner mit gemeinsamen Nachkommen gegenseitig begünstigen wollen. Die Begünstigung der Ehepartnerin oder des Ehepartners kann beispielsweise vorsehen, dass du als überlebende Partnerin oder überlebender Partner weiterhin im gemeinsamen Haus wohnen oder die Liegenschaft vermieten kannst und alle Mieteinnahmen behältst, obwohl das Haus den Nachkommen gehört. Mehr zu Nutzniessung und Wohnrecht.

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Haus an Nachkommen vererben

Wohneigentum ist in vielen Erbgängen der wertvollste zu verteilende Besitz – und oft der Auslöser für Probleme zwischen den Erbberechtigten. Eltern, die Streit zwischen ihren Kindern vermeiden wollen, reden frühzeitig mit ihnen und klären ab, wer was will.
Zu den wichtigsten Regeln und Tipps rund ums Erben eines Hauses in der Schweiz.

Ratgeber: Nachlassplanung mit Wohneigentum

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Ratgeber: Nachlassplanung mit Wohneigentum

In unserem praktischen Ratgeber (PDF) findest du alle wichtigen Informationen zur Nachlassplanung mit Wohneigentum.

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In unserem praktischen Ratgeber (PDF) findest du alle wichtigen Informationen zur Nachlassplanung mit Wohneigentum.

Erbvorbezug, Schenkung oder Darlehen?

Die eine oder andere Person, die sich den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchte, profitiert von der finanziellen Hilfe ihrer Eltern. Wenn Eltern ihrem Sohn oder ihrer Tochter den Erwerb von Wohneigentum ermöglichen wollen, gibt es drei Alternativen: Erbvorbezug, (gemischte) Schenkung oder Darlehen.
Was du zum Erbvorbezug wissen musst. 

Grundstückgewinnsteuer bei Erbschaft

Fast alle Kantone haben die Erbschaftssteuer – und die Schenkungssteuer – für Ehepartnerinnen und Ehepartner und Nachkommen sowie Stiefkinder oder Pflegekinder in langjährigen Pflegeverhältnissen abgeschafft. Auch Personen in eingetragenen Partnerschaften sind inzwischen in den meisten Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Trotzdem werden Steuern fällig, zum Beispiel die Grundstückgewinnsteuer, wenn du ein Haus oder eine Wohnung erbst.
Die wichtigsten Punkte zur Grundstückgewinnsteuer bei Erbschaft.

Erbschaft im Ausland

Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer geniessen ihren Lebensabend fern der Heimat. Viele von ihnen kaufen ein Haus oder eine Wohnung im Ausland, ohne daran zu denken, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen im Allgemeinen und der Immobilie im Besonderen passiert. Die Erbinnen und Erben müssen sich dann mit dem internationalen Erbrecht und den jeweiligen Gesetzen des Landes auseinandersetzen, in dem sich die Immobilie befindet.
Was du bei einer Erbschaft aus dem Ausland beachten musst.

Partnerinnen, Partner und Familien absichern

Erben im Konkubinat

Stirbt deine Konkubinatspartnerin oder dein Konkubinatspartner, hast du keinen gesetzlichen Erbanspruch – selbst dann nicht, wenn ihr lange zusammengelebt oder gemeinsame Kinder habt. 
Informiere dich hier zum Erbrecht für Konkubinatspaare. 

Ehepartnerschaft begünstigen

Niemand denkt gerne an den Tod. Früher oder später solltest du dir aber Gedanken darüber machen, wie du deinen Nachlass regelst und deine Ehepartnerin oder deinen Ehepartner begünstigen willst. Solange Ehepaare nichts anderes vereinbaren, wird das eheliche Vermögen in Eigengut und Errungenschaft aufgeteilt.
Zu den Regeln der Errungenschaftsbeteiligung in der Schweiz.

Erben in Patchwork-Familien

Gut die Hälfte aller Ehen in der Schweiz wird geschieden. Viele heiraten danach noch einmal und gründen eine Patchwork-Familie, wenn sie, er oder beide Partnerinnen und Partner Kinder in die neue Familie einbringen.
Alles zum Erbrecht für Stiefkinder in der Schweiz. 

Erbengemeinschaft und Erbeteilung

Die Erbengemeinschaft

Hat eine Person mehrere Erbberechtigte, bilden diese bei deren Tod eine Erbengemeinschaft. Weil Erbengemeinschaften automatisch entstehen, sind sie Zwangsgemeinschaften. Das heisst: Die Erbinnen und Erben sind, ob sie wollen oder nicht, Teil der Erbengemeinschaft, die die Erbmasse im Gesamteigentum besitzt. Diese nicht einfache Ausgangslage kann gerade bei Liegenschaften zu Problemen führen.
So können Streitigkeiten bei einer Erbengemeinschaft vermieden werden .

Aus Erbengemeinschaft austreten

Auch als Mitglied einer Erbengemeinschaft kannst du auf dein Erbe verzichten. Schwieriger wird es, wenn du austrittst, aber nicht auf deinen Anspruch verzichten willst. Eine Teilungsklage oder Erbteilungsklage ist zeitaufwendig und kostspielig. 
Mehr zu Ablauf und Regeln bei einer Erbteilungsklage. 

Erbe ausschlagen

Wer erbt, erbt Rechte und Pflichten. Das heisst Vermögen und Schulden. Die meisten, die eine Erbschaft ausschlagen, haben Angst, mehr Schulden als Vermögen zu erben. Alle gesetzlichen und eingesetzten Erbberechtigten dürfen ein Erbe ausschlagen, niemand kann gezwungen werden, eine Erbschaft anzutreten. So musst du vorgehen, wenn du ein Erbe ausschlagen willst.

Streit im Erbfall vermeiden

Familienstreit vorbeugen

Immer mehr Eltern treten ihr Wohneigentum zu Lebzeiten ihren Kindern ab. Weil sie in eine kleinere Wohnung, ihr Ferienhaus oder ein Pflegeheim ziehen. Oder weil sie glauben, ihr Eigentum besser schützen zu können, falls sie eines Tages die Kosten für das Heim nicht mehr bezahlen können.
Das musst du wissen, wenn du Wohneigentum abtreten willst.

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Wie behältst du den Überblick über dein Wohneigentum?

Wo bewahre ich wichtige Dokumente auf? Wann ist welche Wartung fällig? Wie plane ich eine Sanierung richtig? Genau hier setzt myky an und schafft mit dem myky-Dossier Klarheit und Zugriff auf alles Wichtige an einem zentralen, sicheren Ort.

Häufige Fragen

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