Stockwerkeigentum verstehen
Stockwerkeigentum in der Übersicht
Rechtlich ist Stockwerkeigentum ein Miteigentum und untrennbar mit einem Sonderrecht verbunden. Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer sind Miteigentümerinnen und Miteigentümer am gesamten Grundstück und besitzen Sonderrechte an ihrer Wohnung, inklusive Keller und Waschküche, die sie allein nutzen und innen ausbauen oder verändern dürfen. Diese Räume im Sonderrecht bilden die Stockwerkeigentumseinheit. Die genaue Aufteilung der Flächen ist im Stockwerkaufteilungsplan festgehalten, der auf dem Grundbuchamt hinterlegt werden muss. Räume oder Flächen ohne Sonderrecht sind gemeinschaftliche Teile und werden von allen Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümern gemeinsam genutzt. Dazu gehören unter anderem
- der Boden, zum Beispiel der Garten und die Aussenparkplätze
- elementare Gebäudeteile wie das Fundament oder tragende Mauern
- Gebäudeteile, die das Aussehen bestimmen, wie die Fenster oder Fassade
- gemeinsame Einrichtungen oder Anlagen wie das Treppenhaus oder die Heizung
- Miteigentum, nicht Alleineigentum
Spätestens, wenn der Kaufvertrag vorliegt, wird klar, dass anders als beim Kauf eines Einfamilienhauses nicht das Wohnobjekt erworben wird. Vielmehr beteiligt man sich an einem ganzen Grundstück mit dem darauf stehenden Gebäude. Darum wird die Wohnung im Kaufvertrag nicht als Eigentumswohnung bezeichnet, sondern als Stockwerkeigentum beziehungsweise Anteil, der in Promille ausgedrückt wird.
Nach schweizerischem Recht ist das Eigentum von Gebäuden mit dem Grund und Boden verknüpft, auf dem sie stehen. Die einzelnen Räume gehören zum Gesamtgebäude. Die eigentumsrechtliche Trennung von Gebäudeeigentum und Boden ist nur durch ein Baurecht als Dienstbarkeit möglich. Weil kein Baurecht an einzelnen Räumen begründet werden kann, ist separates Eigentum unmöglich. Wer eine Eigentumswohnung kaufen will, muss sich an der Gesamtliegenschaft beteiligen, mit Grund und Boden. Der umgangssprachlich geläufige Begriff Eigentumswohnung ist darum irreführend.