Massnahmen mit und ohne Zustimmung
Du hast du das Recht, energetische Sanierungsmassnahmen an deiner eigenen Wohnung respektive Einheit durchzuführen. Allerdings gibt es bestimmte Aspekte, bei denen du die Zustimmung von der Stockwerkeigentümerinnen- und Stockwerkeigentümergemeinschaft benötigst.
Dabei kannst du dich an folgenden allgemeinen Richtlinien orientieren:
Dies kannst du ohne Zustimmung durchführen:
- Innenausstattung: Veränderungen in deiner Wohnung, welche ausschliesslich die Innenausstattung betreffen, erfordern normalerweise keine Zustimmung. Beispiele hierfür sind die Installation energieeffizienter Haushaltsgeräte oder der Einbau zusätzlicher Dämmmaterialien innerhalb deiner Einheit.
- Energetische Verbesserungen innerhalb deiner Einheit: Massnahmen wie die Installation von Solarenergieanlagen wie beispielsweise eines Balkonkraftwerks innerhalb deiner Einheit – in diesem Fall innerhalb des Balkons – können in der Regel eigenständig umgesetzt werden. Bei Installationen ausserhalb deiner Einheit, beispielsweise an der Aussenseite des Balkons, ist gewöhnlich die Zustimmung der Eigentümerinnen- und Eigentümergemeinschaft erforderlich.
- Fenster ersetzen: Denn diese bilden, wie auch Balkontüren oder Dachfenster den räumlichen Abschluss der Sonderrechtsbereiche nach aussen. Die neuen Fenster sind aber so zu wählen, dass der optische Gesamteindruck der Liegenschaft nicht beeinträchtigt wird. Wird das Fenster ersetzt, muss das neue Fenster vom äusseren Erscheinungsbild dem bisherigen entsprechen.
Massnahmen, für die du Zustimmung benötigst:
Wenn deine Sanierungsmassnahmen die gemeinschaftlichen Teile des Gebäudes betreffen, benötigst du die Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft.
Beispiele hierfür sind folgende:
Unabhängig von der Zustimmung der Stockwerkeigentümerinnen- und Stockwerkeigentümergemeinschaf muss du einplanen, dass bei bestimmten Sanierungsmassnahmen behördliche Genehmigungen erforderlich sind. Hierzu zählen unter anderem Baugenehmigungen für architektonische Veränderungen oder solare Installationen.