Schweizerisches Erbrecht: Die wichtigsten Regeln im Überblick
Was sich mit dem neuen Erbrecht geändert hat
Das schweizerische Erbrecht stammt aus dem Jahr 1912. Seither haben sich die Beziehungs- und Familienformen verändert. Deshalb verabschiedete das Parlament Ende 2020 eine Revision des Erbrechts. Dieses revidierte Erbrecht trat Anfang 2023 in Kraft und berücksichtigt beispielsweise neue Lebensformen wie Patchwork-Familien. Es lässt dir als erblassende Person mehr Spielraum und Flexibilität bei der Nachlassplanung.
Wer erbt ohne Testament oder Erbvertrag?
Für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer ist es durchaus sinnvoll, sich frühzeitig Gedanken über die Nachlassplanung zu machen. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch regelt im Erbrecht (Artikel 457 bis 640), wer erbt, falls jemand stirbt, ohne ein Testament oder einen Erbvertrag zu hinterlassen. Das Erbrecht geht zuerst von der Stammesordnung aus, der sogenannten Parentelenordnung, und unterteilt die Blutsverwandten in drei Stämme.
Mehr zu Erbteilung ohne Testament oder Erbvertrag in der Schweiz.
Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?
Das Erbrecht sieht vor, dass bestimmten Personen ein Pflichtteil zusteht, also ein Mindestanteil am Erbe. Auch wenn das Testament etwas anderes bestimmt. Mit dem neuen Erbrecht sind nur noch Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie direkte Nachkommen pflichtteilsgeschützt:
Ehegattinnen und Ehegatten oder eingetragene Partnerinnen und Partner haben Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, das heisst 25 Prozent des gesamten Nachlasses.
Direkte Nachkommen haben Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, das heisst 25 Prozent des Nachlasses statt wie bisher 37,5 Prozent.
Eltern haben keinen Pflichtteilsanspruch mehr.
Was ist die freie Quote?
Mit dem neuen Erbrecht erhöht sich die sogenannte freie oder frei verfügbare Quote von 37,5 auf 50 Prozent. Das ist der Teil des Nachlasses, über den du mit einem Erbvertrag oder Testament nach deinem Willen verfügen kannst. Du könntest beispielsweise deiner Ehepartnerin oder deinem Ehepartner, deiner Konkubinatspartnerin oder deinem Konkubinatspartner oder einer anderen dir nahestehenden Person 75 Prozent (25 Prozent Pflichtteil plus 50 Prozent freie Quote) zuweisen und deine Nachkommen auf den Pflichtteil setzen. Ohne Nachlassregelung müssten sich die Ehepartnerin oder der Ehepartner und die Kinder das Erbe hälftig teilen.
Wichtig: Auch mit dem revidierten Erbrecht haben unverheiratete Paare oder Stiefkinder kein gesetzliches Erbrecht. Sie müssen mittels Erbvertrag oder Testament begünstigt werden.
Wann braucht es ein Testament oder einen Erbvertrag?
Testamente und Erbverträge, die vor dem 1. Januar 2022 errichtet wurden, bleiben auch unter dem neuen Erbrecht gültig. Die Revision war aber eine gute Gelegenheit, sich über die Nachlassplanung Gedanken zu machen. Mit der grösseren freien Quote kannst du zum Beispiel deine Konkubinatspartnerin oder deinen Konkubinatspartner berücksichtigen, deine Ehepartnerin oder deinen Ehepartner begünstigen oder deine Stiefkinder absichern. Lass dich am besten von einer Anwältin oder einem Anwalt für Erbrecht beraten, wie du den grösseren Spielraum in der Nachlassplanung nutzen kannst, um Personen, die dir besonders am Herzen liegen, besser zu stellen.