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Steuern für Immobilien in der Schweiz: Der komplette Ratgeber

Im Überblick
Dorf in der Schweiz als Symbolbild für Immobiliensteuern und Wohneigentum

Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer müssen ihr Haus oder ihre Wohnung als Vermögen und ihr (fiktives) Einkommen daraus als Einkommen versteuern. Dazu kommen spezielle Abgaben wie die Liegenschafts-, Handänderungs- oder Grundstückgewinnsteuer.

Wohneigentum als Vermögen versteuern

Der Erwerb von Wohneigentum bringt neben den eigenen vier Wänden auch verschiedene steuerliche Verpflichtungen mit sich. In der Schweiz gibt es zwar keine einheitliche Immobiliensteuer. Vielmehr setzen sich die Steuern rund um ein Eigenheim aus verschiedenen kantonalen und kommunalen Abgaben zusammen.

Interview Immobiliensteuer

Welche Steuern beim Kauf und während der Besitzdauer anfallen, worauf Käuferinnen und Käufer achten sollten und welche Abzüge genutzt werden können, erläutern Fachpersonen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) im Interview.
Erfahre im Interview, welche steuerlichen Pflichten Wohneigentum mit sich bringt.

Als Vermögen gelten alle geldwerten Rechte an beweglichen oder unbeweglichen Sachen, Forderungen sowie Beteiligungen. Zum Beispiel Grundstücke, also Land ohne Bauten, Land mit Bauten, Bauten im Baurecht, Quellen und andere Dienstbarkeiten. In der Regel wird nur das Reinvermögen (Aktiven minus Passiven) im In- und im Ausland besteuert. Die Vermögenssteuertarife sind in den meisten Kantonen progressiv. Das heisst, der Satz steigt mit dem Vermögen. Vom Vermögen dürfen die Schulden abgezogen werden, beispielsweise die Hypothekarschulden.
Erfahre mehr zur Vermögenssteuer in der Schweiz.

Ratgeber: Steuern sparen

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Eigenmietwert und Mieteinnahmen versteuern

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat im September 2025 zwar der Abschaffung des Eigenmietwerts zugestimmt. Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung mit dem Steuerjahr 2029 bleibt der Eigenmietwert für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer jedoch weiterhin steuerbares Einkommen auf Bundes- und Kantonsebene.
Erfahre, was der Eigenmietwert in der Schweiz bedeutet.

Um unnötig hohe Steuerbelastungen zu vermeiden, lohnt es sich, die Veranlagungsverfügung sorgfältig zu prüfen und den festgelegten Eigenmietwert bei Bedarf anzufechten. Mieteinnahmen für vermietete Immobilien müssen ebenfalls als Einkommen versteuert werden.
Alles Wichtige zur Steuerveranlagung in der Schweiz – von der Steuererklärung bis zum definitiven Steuerentscheid.

Interview Eigenmietwert

Im Interview erklärt Steuerexpertin Delphine Gribi, was die Abschaffung des Eigenmietwerts für Renovationen, Hypotheken und Steuerabzüge bedeutet.
Hier geht es zum Eigenmietwert-Interview.  

Mieteinnahmen für vermietete Immobilien müssen ebenfalls als Einkommen versteuert werden.
Erfahre, wie Mieteinnahmen in der Schweiz versteuert werden und welche Abzüge möglich sind.

Gut zu wissen: Auch ein Zweitwohnsitz in der Schweiz muss versteuert werden.
Lies hier, welche steuerlichen und rechtlichen Regeln für einen Zweitwohnsitz in der Schweiz gelten.

Anders als ein Ferienhaus im Ausland, das zwar in der Schweiz deklariert werden, aber nicht versteuert werden muss – trotzdem kann es Ihre Schweizer Steuerrechnung beeinflussen.
Informiere dich hier, wie eine ausländische Immobilie in der Schweizer Steuererklärung berücksichtigt wird und weshalb sie deine Steuerbelastung beeinflussen kann.

Wichtige Unterlagen für die Steuererklärung

Die meisten schieben die Steuererklärung so lange wie möglich vor sich her. Dabei wäre sie schnell ausgefüllt und erledigt, wenn du alle steuerrelevanten Belege zur Hand hast. Als Wohneigentümerin oder Wohneigentümer musst du dein Haus oder deine Wohnung im Liegenschaftenverzeichnis und deine Hypothekarschulden im Schuldenverzeichnis aufführen.  
Wir zeigen dir, welche Unterlagen du für die Steuererklärung als Wohneigentümerin oder Wohneigentümer bereithalten solltest und welche Angaben wichtig sind.

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Hast du alle wichtigen Unterlagen zu deinem Zuhause griffbereit?

Speichere Verträge, Rechnungen und Pläne sicher an einem Ort und finde alles in Sekunden wieder.

Steuerspartipps für Wohneigentum

Keiner bezahlt gerne Steuern. Wenn du Wohneigentum besitzt, hast du verschiedene Möglichkeiten, deine Steuerbelastung zu optimieren, ohne dich strafbar zu machen.
Hier findest du eine Zusammenfassung der Steuerspartipps.

Zu den wichtigsten Tipps gehören ausserdem:

Abzugsfähige Unterhaltskosten für Liegenschaften

Du darfst die Kosten für werterhaltende Massnahmen wie eine neue Waschmaschine, aber auch für wertvermehrende und energieeffizienzsteigernde Massnahmen wie eine Fassadendämmung von den Steuern abziehen. Andere wertvermehrende Massnahmen wie eine Sauna im Keller sind nicht absetzbar. Du kannst die Kosten pauschal oder effektiv abziehen.
Erfahre hier, welche Unterhaltskosten von den Steuern abgezogen werden können. 

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Unsicher, ob Pauschalabzug oder Einzelabzug besser ist?

Unser Steuer-Tool zeigt dir automatisch, welche Option für dich steuerlich mehr bringt.

Die Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz

Bei fast jedem Hausverkauf fällt ein Reingewinn an, den die Verkäuferin oder der Verkäufer versteuern muss, die sogenannte Grundstückgewinnsteuer. Je länger ihr oder ihm das Grundstück gehörte, desto geringer ist die Steuerbelastung. Am meisten zahlen die, die ein Grundstück kaufen und kurz darauf wieder mit Gewinn verkaufen. Der Steuersatz variiert von Kanton zu Kanton stark.
Was du zur Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz wissen solltest.

Steuern im Stockwerkeigentum

Jedes Jahr dasselbe: Die Steuererklärung liegt im Briefkasten, und das Ausfüllen beginnt. Gerade für Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer wirft sie oft Fragen auf. Begriffe wie Eigenmietwert, Hypothekarzinsen oder Erneuerungsfonds sorgen nicht selten für Unsicherheit.
Wir zeigen dir, welche Abzüge du als Stockwerkeigentümerin oder -eigentümer geltend machen kannst – und wo die Grenzen liegen.

Häufige Fragen

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