Wohneigentum als Vermögen versteuern
Der Erwerb von Wohneigentum bringt neben den eigenen vier Wänden auch verschiedene steuerliche Verpflichtungen mit sich. In der Schweiz gibt es zwar keine einheitliche Immobiliensteuer. Vielmehr setzen sich die Steuern rund um ein Eigenheim aus verschiedenen kantonalen und kommunalen Abgaben zusammen.
- Lies hier, wie Wohneigentum in der Schweiz besteuert wird.
- Informiere dich hier über Steuern rund ums Eigenheim.
Interview Immobiliensteuer
Welche Steuern beim Kauf und während der Besitzdauer anfallen, worauf Käuferinnen und Käufer achten sollten und welche Abzüge genutzt werden können, erläutern Fachpersonen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) im Interview.
Erfahre im Interview, welche steuerlichen Pflichten Wohneigentum mit sich bringt.
Als Vermögen gelten alle geldwerten Rechte an beweglichen oder unbeweglichen Sachen, Forderungen sowie Beteiligungen. Zum Beispiel Grundstücke, also Land ohne Bauten, Land mit Bauten, Bauten im Baurecht, Quellen und andere Dienstbarkeiten. In der Regel wird nur das Reinvermögen (Aktiven minus Passiven) im In- und im Ausland besteuert. Die Vermögenssteuertarife sind in den meisten Kantonen progressiv. Das heisst, der Satz steigt mit dem Vermögen. Vom Vermögen dürfen die Schulden abgezogen werden, beispielsweise die Hypothekarschulden.
Erfahre mehr zur Vermögenssteuer in der Schweiz.