Grundstücksrecht verstehen
Grundstücksrecht im Überblick
Als Grundstück gelten in der Schweiz nach Artikel 655 des Zivilgesetzbuches Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke sowie Miteigentumsanteile an Grundstücken. Das Grundstücksrecht regelt sämtliche rechtlichen Fragen rund um Grundstücke, zum Beispiel
- Baurecht
- Dienstbarkeiten
- Grundpfandrechte
- Kauf- und Schenkungsverträge sowie Erbvorbezüge
- Nachbarschaftsrecht
- Nutzniessungs- und Wohnrecht
- Parzellierungen und Vereinigungen sowie
- Stockwerkeigentumsrecht