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Interview Versicherungen: Eigenheim und Wohnen richtig absichern

Interview ca. 8 Leseminuten in Zusammenarbeit mit Roger Schmidiger, GVB Privatversicherungen AG
Vater und Kind spielen in selbst gebauter Burg

Welche Versicherung zahlt wann – und wann muss man selbst aktiv werden? Im Interview mit Roger Schmidiger von der GVB Privatversicherungen AG bekommst du praxisnahe Tipps rund ums Bauen, Wohnen und Absichern des Eigenheims.

Experte in diesem Interview

Roger Schmidiger, GVB Privatversicherungen AG

Roger Schmidiger
GVB Privatversicherungen AG

Roger Schmidiger ist bei der GVB Privatversicherungen AG für die strategische Weiterentwicklung von Vertrieb, Marketing und Kundenmanagement verantwortlich. Er begleitet die Weiterentwicklung kundenorientierter Versicherungslösungen und verfügt über langjährige Führungserfahrung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch und deckt Feuer- und Elementarschäden wie Brand, Sturm oder Hochwasser ab, Details hängen jedoch vom Kanton ab. Zusatzversicherungen sind oft sinnvoll, etwa für Wasser, Glasbruch oder Schäden an der Umgebung.
  • Während der Bauphase schützen Bauzeit-, Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung vor finanziellen Risiken, nach Fertigstellung ergänzt die Hausratversicherung den Schutz für dein persönliches Eigentum im Haus.
  • Häufige Schäden wie Wasserschäden, Sturm, Glasbruch oder Vandalismus sind je nach Ursache über Gebäude- oder Hausratversicherung gedeckt, Unterhaltsschäden wie verstopfte Abflüsse oder Schädlingsbefall musst du meist selbst tragen.
  • Bei Stockwerkeigentum besteht in der Regel eine gemeinsame Gebäudeversicherung, während du dein Inventar separat absichern musst, im Mietverhältnis sind Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung für dich zentral.
  • Seltene, aber teure Risiken wie Erdbeben sind meist nicht automatisch eingeschlossen und erfordern eine Zusatzversicherung, zudem solltest du deinen Versicherungsschutz bei Umbauten, neuen Anschaffungen oder Lebensveränderungen regelmässig überprüfen.

Welche Versicherungen braucht es rund ums Bauen und Wohnen überhaupt – von der Bauzeit- über die Gebäude- bis hin zur Hausratversicherung?

Die Gebäudeversicherung ist in der Schweiz nicht einheitlich geregelt. Grundsätzlich lassen sich drei Konstellationen unterscheiden.

In 19 von 26 Kantonen besteht eine Pflicht, Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden zu versichern. Der Abschluss erfolgt dort über die jeweilige kantonale Monopolversicherung, wie etwa in den Kantonen Aargau, Bern, Zürich oder St. Gallen. In Uri, Schwyz und Obwalden gilt die Versicherungspflicht ebenfalls, allerdings können Eigentümerinnen und Eigentümer den Vertrag bei privaten Anbietern abschliessen, es besteht also kein Monopol.

Daneben gibt es Kantone, in denen die Gebäudeversicherung freiwillig ist. Dazu zählen Genf, Tessin, Wallis und Appenzell Innerrhoden. Eigentümerinnen und Eigentümer können hier selbst entscheiden, ob und wo sie ihr Gebäude versichern. Eine Besonderheit gilt im Bezirk Oberegg im Kanton Appenzell Innerrhoden: Dort besteht ein lokales Versicherungsobligatorium über die Gebäudeassekuranz.

In den Kantonen mit obligatorischer Gebäudeversicherung sind Bauherrinnen und Bauherren durch die Bauzeitversicherung bereits während der Bauphase gegen Feuer- und Elementarschäden geschützt. Darüber hinaus empfehle ich weitere Versicherungen. Dazu gehören eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Schäden gegenüber Dritten abdeckt, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben entstehen, sowie eine Bauwesenversicherung. Diese greift bei unvorhergesehenen Beschädigungen oder Verlusten am Bauwerk während der Bauphase.

Nach Fertigstellung des Gebäudes übernimmt die Gebäudeversicherung Schäden durch Feuer und Elementarereignisse. Ergänzend ist eine Gebäudezusatzversicherung sinnvoll, die weitere Risiken wie Wasser, Glasbruch, Einbruch, Schäden an technischen Anlagen oder an der Umgebung auf der Parzelle abdeckt. Für den persönlichen Besitz im Gebäude empfehle ich zudem eine Hausratversicherung. Sie schützt je nach Bedarf vor Gefahren wie Feuer, Wasser, Diebstahl oder Glasbruch.

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Was deckt die obligatorische Gebäudeversicherung in der Schweiz genau ab – und wann braucht es zusätzlich eine Gebäudehaftpflicht- oder Umgebungsversicherung, weil man zum Beispiel ein Gartenhaus hat?

Die obligatorische Gebäudeversicherung deckt in den meisten Kantonen Schäden am Gebäude ab, die durch Feuer wie Brand, Blitzschlag oder Explosion entstehen, sowie Schäden durch Elementarereignisse wie Hochwasser, Überschwemmung, Steinschlag und Felssturz, Sturm, Hagel, Lawinen, Erdrutsch oder Schneedruck.

Zusatzversicherungen sind in verschiedenen Fällen sinnvoll oder notwendig. Eine Gebäudehaftpflichtversicherung übernimmt Personen- oder Sachschäden, die durch das Gebäude oder dessen Zustand verursacht werden. Typische Beispiele sind ein Ziegel, der vom Dach fällt und jemanden verletzt oder Glatteis auf dem Vorplatz, das zu einem Sturz führt. In selbstbewohnten Liegenschaften ist die Gebäudehaft oftmals bereits über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Bei vermieteten Liegenschaften wird die Gebäudehaftpflichtversicherung sehr empfohlen, oftmals sogar von Banken oder Mieterinnen und Mietern eingefordert. Bei Mehrfamilienhäusern schlägt eine professionelle Verwaltung den Abschluss in der Regel von sich aus vor. Im Stockwerkeigentum sind Liegenschaften meist über eine Gemeinschaftspolice abgesichert. Auch bei Gewerbeimmobilien verlangen Banken häufig den Nachweis einer entsprechenden Police.

Eine Umgebungsversicherung ist dann wichtig, wenn es auf dem Grundstück bauliche Einrichtungen gibt, die nicht von der obligatorischen Gebäudeversicherung erfasst sind. Dazu gehören zum Beispiel ein Gartenhaus, ein Gewächshaus, Zaunanlagen, ein Schwimmbad oder Gartenmauern. Ergänzend empfehle ich auch eine Gebäudewasser- oder Glasbruchversicherung.

Welche Schadensarten werden besonders häufig gemeldet?

Zu den am häufigsten gemeldeten Schadenarten gehören Wasserschäden, zum Beispiel durch Rohrbrüche, undichte Leitungen oder Überschwemmungen. Ebenfalls häufig sind Sturmschäden, etwa durch Sturm, Hagel oder umstürzende Bäume. Auch Feuerschäden wie Brand, Rauch oder Explosion werden regelmässig gemeldet. Daneben gibt es viele Meldungen zu Glasschäden an Fenstern, Türen oder Vitrinen. Nicht zuletzt zählen auch Diebstahl, Einbruch und Vandalismus zu den typischen Schadensarten.

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Welche Versicherung übernimmt typische Fälle wie Wasserschäden, Schimmel, Glasbruch oder Vandalismus?

Bei Wasserschäden kommt es auf die Ursache an. Handelt es sich um einen Elementarschaden oder um Leitungswasser im Gebäude, übernimmt in der Regel die Gebäudeversicherung. Ist hingegen der persönliche Besitz betroffen, greift die Hausratversicherung.

Schimmel ist nur in Ausnahmefällen gedeckt, zum Beispiel dann, wenn er direkt durch einen versicherten Wasserschaden entsteht. Ansonsten gilt Schimmel grundsätzlich als nicht versicherbar.

Bei Glasbruch ist zu unterscheiden: Für fest eingebautes Glas, etwa Fenster oder Türen, kommt die Gebäude-Glasversicherung auf. Geht es um Mobiliar-Glas wie Vitrinen oder Glastische, greift die Hausrat-Glasversicherung.

Vandalismus wird ebenfalls je nach Schadensart abgedeckt. Betrifft der Schaden das Gebäude selbst, ist die Gebäudeversicherung zuständig. Werden Einrichtungsgegenstände zerstört oder beschädigt, fällt dies in den Bereich der Hausratversicherung.

Weitere gängige Ärgernisse sind ein verstopfter Abfluss verstopft oder Wurzelwerk, das die Hauswand beschädigt – wer übernimmt in solchen Fällen die Kosten?

Bei einem verstopften Abfluss handelt es sich in der Regel um Unterhalts- oder Wartungskosten, die die Eigentümerin oder der Eigentümer selbst tragen muss. Nur wenn die Verstopfung durch einen versicherten Schaden wie etwa einen Leitungswasserschaden verursacht wurde, kann die Gebäudeversicherung eintreten.

Wenn Wurzelwerk die Hauswand beschädigt, ist dies meist kein versicherter Schaden. Grund dafür ist, dass es sich um eine allmähliche und vorhersehbare Einwirkung handelt. Die Reparaturkosten fallen daher grundsätzlich in die Verantwortung der Eigentümerin und des Eigentümers. Nur in seltenen Fällen, zum Beispiel wenn daraus ein versicherter Gebäudeschaden wie ein Leitungswasserschaden entsteht, kann eine Versicherung Leistungen erbringen.

In welchen Fällen ist die Schädlingsbekämpfung – zum Beispiel Kakerlaken in der Wohnung oder ein Wespennest im Garten versichert?

Schädlingsbekämpfung in der Wohnung, zum Beispiel bei Kakerlaken oder Ratten, ist normalerweise nicht von der Versicherung gedeckt. Solche Fälle gelten als Unterhalts- oder Hygieneprobleme und liegen damit in der Verantwortung der Eigentümerin oder des Eigentümers. Auch ein Wespennest im Garten ist in der Regel nicht versichert. Es wird als natürliche Gefahr beziehungsweise als regulärer Unterhalt eingestuft, und die Kosten trägt deshalb die Eigentümerin oder der Eigentümer selbst.

Wer haftet bei Schäden an haustechnischen Anlagen wie Wärmepumpe oder Solaranlage?

Schäden an haustechnischen Anlagen wie einer Wärmepumpe oder einer Solaranlage können über die Gebäudeversicherung gedeckt sein, sofern sie fest mit dem Gebäude verbunden sind. Oft empfiehlt sich auch eine spezielle Zusatzversicherung für technische Anlagen. Werden Schäden durch Dritte verursacht, greift zusätzlich die Haftpflichtversicherung der Verursacherin oder des Verursachers.

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Was gilt bei Stockwerkeigentum im Vergleich zum Einfamilienhaus? Gibt es Unterschiede bei der Gebäudeversicherung oder bei der Schadensdeckung?

Beim Einfamilienhaus trägt die Eigentümerin oder der Eigentümer die alleinige Verantwortung und schliesst die Gebäudeversicherung für das gesamte Haus ab. Im Stockwerkeigentum besteht in der Regel eine gemeinschaftliche Gebäudeversicherung für das gesamte Gebäude, die von der Eigentümergemeinschaft abgeschlossen wird. Die einzelne Eigentümerin oder der einzelne Eigentümer muss dann nur ihr oder sein Stockwerkeigentum beziehungsweise ihr oder sein Inventar zusätzlich absichern.

Bei der Schadensdeckung gilt: Gemeinsame Schäden am Gebäude, etwa am Dach oder an der Fassade, sind über die gemeinschaftliche Versicherung gedeckt. Schäden innerhalb der eigenen Wohnung oder am persönlichen Eigentum müssen hingegen über die Hausratversicherung oder entsprechende Zusatzversicherungen abgesichert werden.

Welche Versicherungen sollten Mieterinnen und Mieter selbst abschliessen – und welche sind durch die Vermieterin oder den Vermieter gedeckt?

Mieterinnen und Mieter sollten unbedingt eine Hausratversicherung abschliessen. Sie schützt Mobiliar, Geräte und persönliche Gegenstände vor Schäden durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder Glasbruch. Ebenso wichtig ist eine Privathaftpflichtversicherung. Sie übernimmt Kosten, wenn die Mieterin oder der Mieter Dritten einen Schaden zufügt, zum Beispiel wenn Wasser aus der Wohnung in die darunterliegende Wohnung läuft.

Die Vermieterin oder der Vermieter wiederum deckt über die Gebäudeversicherung Schäden am Gebäude selbst ab, also an Wänden, Dach, Fassade oder festen Installationen. Auch haustechnische Anlagen wie die Heizungsanlage oder fest installierte Küchengeräte fallen in der Regel unter die Verantwortung der Vermieterin oder des Vermieters, sofern sie fest mit dem Gebäude verbunden sind.

Wie sieht es mit seltenen, aber teuren Risiken wie Erdbeben aus? Lohnt sich eine spezielle Erdbebenversicherung für Eigentümerinnen und Eigentümer?

Erdbebenschäden sind in der obligatorischen Gebäudeversicherung in der Schweiz in der Regel nicht eingeschlossen. Wer sich dagegen absichern will, benötigt eine spezielle Zusatzversicherung. Ob sich diese lohnt, hängt stark vom Standort und der finanziellen Situation der Eigentümerin oder des Eigentümers ab.

In Regionen mit geringer Erdbebenwahrscheinlichkeit verzichten viele auf den Abschluss. In erdbebengefährdeten Gebieten hingegen kann eine Police sehr sinnvoll sein, gerade weil mögliche Schäden enorm teuer ausfallen können.

Viele denken bei der Finanzierung eines Hauses vor allem an Hypotheken – welche Rolle spielen dabei Versicherungen wie eine Hypothekenversicherung?

Eine Hypothekenversicherung dient in erster Linie dazu, die Bank abzusichern, falls die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer die Hypothek nicht mehr bedienen kann, etwa durch Tod, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig schützt sie auch die Eigentümerin oder den Eigentümer und ihre oder seine Angehörigen vor einer finanziellen Überlastung.

Besonders sinnvoll ist eine solche Police, wenn Eigenkapital knapp ist oder ein hoher Belehnungsgrad besteht. Daneben können auch Lebens- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen eine wichtige Rolle spielen: Sie ermöglichen im Ernstfall die Rückzahlung der Hypothek und bieten so indirekt Schutz für das Eigenheim.

Was muss man bei einem Schadensfall beachten – wann, wie und bei wem sollte man den Schaden melden?

Bei einem Schadensfall zählt Schnelligkeit: Betroffene sollten den Schaden sofort feststellen und dokumentieren, mit Fotos, Datum und einer genauen Beschreibung. Anschliessend ist es wichtig, die zuständige Versicherung umgehend zu informieren. Schäden am Gebäude wie Feuer-, Wasser- oder Sturmschäden fallen in der Regel unter die Gebäudeversicherung, Schäden am eigenen Hausrat unter die Hausratversicherung. Verursachen Sie einer Drittperson einen Schaden, greift die Haftpflichtversicherung. Wichtig: Reparaturen sollten erst nach Rücksprache mit der Versicherung durchgeführt werden, um Ansprüche nicht zu gefährden.

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Wie oft sollte man bestehende Versicherungen überprüfen oder anpassen – z. B. bei Umbauten oder neuen Geräten?

Versicherungen sollten regelmässig überprüft werden, mindestens einmal im Jahr oder immer dann, wenn sich wesentliche Veränderungen ergeben. Dazu gehören Umbauten oder Renovationen, die den Wert des Gebäudes erhöhen, die Anschaffung teurer Geräte oder Möbel sowie Änderungen der persönlichen Lebenssituation, etwa durch Familienzuwachs, Scheidung oder Umzug. So stellen versicherte Personen sicher, dass ihr Schutz stets dem aktuellen Bedarf entspricht.

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